Liefer- und Montagebedingungen


1. Bauantrag, Gebühren

1.1 Bauantrag, Genehmigung- und Prüfgebühren für Statik gehören nicht zu unserem Leistungsumfang und stehen in Verantwortung des Kunden.

2. Auftragsbestätigung
2.1 Handschriftliche Vermerke und Änderungen werden nicht berücksichtigt.
2.2 Änderungen in der Farbtonausführung sind bei Auftragserteilung verbindlich zu bestätigen.

3. Lieferzeit
3.1. Die Lieferzeit beträgt in der Regel ca. 3-6 Wochen (Sonderfarben & -anfertigungen ca. 10 Wochen) nach Aufmaß vor Ort, Auftragsbestätigung und Anzahlung. Genaue Angaben für Ihr Vorhaben entnehmen Sie bitte der jeweiligen Auftragsbestätigung. Die Lieferzeit bei mehreren Positionen orientiert sich immer an der Position mit der längsten Lieferzeit. Aktuell kann es jedoch Aufgrund der Corona-Situation zu Abweichungen bei der Lieferzeit kommen.
3.2. Bei individuellen Sonderanfertigungen handelt sich um ein handwerkliches Erzeugnis vor Ort.  In diesem Fall kann sich die Lieferzeit vervielfachen.

4. Kondensatbildung
4.1. VSG Glas, Polycarbonat und die Aluminiumüberdachung selbst sind keine thermisch getrennten Produkte. Bei Wetterumschwung ist die Bildung von Kondenswasser an der Unterseite vom VSG Glas und innerhalb des Polycarbonats möglich und unbedenklich. Die bei Polycarbonat entstehende Feuchtigkeit kann bei wärmeren Wetterlagen verschwinden. Dadurch kann die allgemeine Optik von Polycarbonat verändert werden. Auftretende, mögliche Feuchtigkeit bei VSG Glas trocknet bei wärmeren Wetterlagen und verschwindet.

5. Markise
5.1. Der Kunde wurde über die Produkteigenschaften der Markise informiert. Auf Wunsch erhalten Sie Tipps zur Pflege der Markisentücher.

6. Elektrische Bauteile
6.1. Bei elektrischen Produkten entfällt die Gewährleistung, wenn feststellt wird, dass der Defekt auf Fremdeinwirkungen, insbesondere auf Überspannung zurückzuführen ist, das Produkt eine leere Batterie enthält, die Programmierung durch Stromverlust zurückgesetzt wird oder Reparaturen oder Eingriffe am Produkt von Personen ohne Autorisierung vorgenommen wurden. Zudem wird eine Anfahrtspauschale von 150,- EUR zzgl. MwSt. berechnet.
6.2. Bei elektrischen Produkten entfällt die Gewährleistung für die Programmierung, wenn die Programmierung durch Stromverlust zurückgesetzt wird und dadurch die Steuerung der elektrischen Produkte (z.B. Markise, Windsensor, etc.) zurückgesetzt wird. Bitte prüfen Sie innerhalb von 3 Tagen nach Aufbau die Steuerungen, nach Fristablauf wird eine Anfahrtspauschale von 150,- EUR zzgl. MwSt. bei Programmierarbeiten berechnet.
6.3. Sollten elektrische Produkte ausfallen, zögern Sie nicht uns oder den Hersteller direkt zu kontaktieren, um die Fehlerquelle zu finden. Bei fehlerhafter Programmierung oder Um- Programmierung empfehlen wir den Hersteller direkt zu kontaktieren.

7. Baustelle
7.1. Die Anfahrt, Entladeplatz sowie Baustelle muss am Montagetag frei zugänglich sein und von jeglichen Möbeln und Gartengeräten geräumt sein.
7.2. Die Bereitstellung von Bauwasser und Baustrom haben bauseits zu erfolgen und müssen frei zugänglich zu sein.
7.3. Bauseitige Baumaßnahmen sind im Vorfeld abzustimmen, um Mehrkosten zu vermeiden.
7.4. Durch das Setzen des Daches ist eine Grundreinigung bauseits erst nach 7 Tagen zulässig.
7.5. Die Baustelle wird besenrein hinterlassen, eine Grundreinigung des Daches ist nicht enthalten.
7.6. Sollten vereinbarte Montagetermine bauseits (z.B. durch bauseitige Baumaßnahmen) nicht eingehalten werden können, sind diese 48 Stunden vor Montagebeginn abzusagen. Bei Säumnis werden 150 EUR zzgl. MwSt. belastet, sofern nicht höhere Gewalt vorliegt.

8.  Montage
8.1. Technische oder produktseitige Änderungswünsche bauseits nach der Bestellung werden nach Aufwand berechnet.
8.2. Sollten bei den Montagearbeiten Rasenflächen beschädigt werden, sind diese bauseits wieder herzustellen.
8.3. Bei Pflaster-, Holz- u. Fliesenarbeiten etc. übernehmen wir keine Gewährleistungen bei entstandenen Schäden, Sprüngen, Unsauberkeiten und Kratzern. Diese sind bauseits wiederherzustellen. Pflaster‑, Holz- u. Fliesenzuschnitte, um die Stützen sind (sofern nicht anders vereinbart) bauseits auszuführen. Bei beauftragten Pflasterarbeiten, können Schäden entstehen. Keine Gewährleistung.
8.4. Sollten Mehrarbeiten am Objekt anstehen die nicht in der Auftragsbestätigung erfasst sind oder bauseits Mehrarbeiten nicht angegeben worden sind, (z. B. Baustellenveränderungen, Wandbefestigung, Stemmarbeiten) werden die Mehrarbeiten mit einem Stundensatz von 45 EUR zzgl. MwSt. berechnet.
8.5. Elektro-, Wasser- und Gasleitungen sind bauseits anzugeben. Bei Versäumnis der Angabe sind mögliche Schäden und den dadurch entstandenen Mehraufwand bauseits mit einem Stundensatz von 45 EUR zzgl. MwSt. zu tragen.

9. Abdichtung
9.1. Konstruktionsbedingt handelt es sich bei der Aluminiumkonstruktion um eine Regenrinne mit 0 Grad Gefälle. Dadurch ist stehendes Regenwasser nach Niederschlägen in der Rinne möglich. Das Regenwasser beeinträchtigt weder die Lebensdauer noch die Leistungsfähigkeit der Regenrinne. Stehendes Wasser innerhalb der Regenrinne ist kein Reklamationsgrund.
9.2. Die Überprüfung der Entwässerungseinrichtungen muss nach DIN 1986-3 mindestens zweimal jährlich erfolgen und umfasst die Beseitigung von Verschmutzungen und unerwünschtem Pflanzenbewuchs, sowie die Reinigung von Dachabläufen und Dachrinnen. Darüber hinaus wird eine regelmäßige Überprüfung der Dachrinne empfohlen.
9.3. Alle Wandanschlüsse haben eine Wartungsfuge. Wir weisen Sie daher auf eine regelmäßige Prüfung und ggfs. Erneuerung der Wartungsfuge hin.
9.4. Wartungsfugen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen
9.5. Terrassendächer gehören rechtlich zu Nass und Feuchtgebieten und werden von uns regensicher aufgestellt. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine Abdichtung, die absolut wasserdicht und unterlaufsicher ist. Diese werden mit (EUR 20,- / lfm.) u. (EUR 50,- / Ecke o. Rohr) berechnet.
9.6. Wandanschlusswinkel sind nur Spritzwasser geschützt.

10. Zahlungen
10.1. Sämtliche Zahlungen sind per Überweisung auf unser Konto zu leisten. Die Zahlungskonditionen entnehmen Sie der Auftragsbestätigung.
10.2. Geben Sie die Bestellnummer als Verwendungszweck an. Handschriftliche Vermerke und Änderungen können nicht berücksichtigt werden.
10.3. Die tatsächliche Lieferzeit hat nachträglich kein Einfluss auf den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Endpreis.

11. Abnahme & Reklamationen
11.1. Durch die Abnahme bestätigt der Auftraggeber die Ware ordnungsgemäß erhalten zu haben. Kratzer auf Aluminiumteilen und/oder den Glasscheiben werden durch die Abnahme nach Fertigstellung der Montage gemeldet. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass diese Beschädigungen nicht von der Montage stammen. Daher fallen Kratzer die nach diesem Zeitraum gemeldet werden nicht mehr unter eine Reklamation der rechtlichen Gewährleistung.

12. Nutzungshinweise
12.1. Das Begehen der Dächer ist untersagt und sollte nur vom Fachbetrieb durchgeführt werden.

Es gelten zudem unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie hier einsehen können.

Stand: 26.10.2022

 

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